Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen ? Wann kommt die MPU ?

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig. Bei solch einer Blutalkoholkonzentration besteht die Gefahr, dass es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich strafbar!

Wie sieht das Strafmaß aus?

eine empfindliche Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe
mindestens 6 Monate Führerscheinentzug (Länge der Sperrfrist liegt im Ermessen des Gerichts und ist abhängig vom Blutalkoholwert)
3 Punkte in Flensburg

Wer mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr am Steuer sitzt, muss nicht nur mit den genannten strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern für den ist auch eine MPU zwingend erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. In manchen Fällen geht die MPU auch mit einem Alkoholabstinenznachweis einher. Das ist übrigens auch für Fahrradfahrer – E-Scooter, von Bedeutung, denn ab 1,6 Promille gelten auch Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.

Drogen

Genau wie Autofahren unter Alkohol-Einfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Bei Drogen am Steuer gibt es aber – anders als bei Alkohol – keine festgelegten Grenzwerte. Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören u. a. Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy.
Zudem wird auch fast immer eine MPU angeordnet. Wenn beim Autofahrer Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, muss der Fahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dann drohen neben Punkten zudem der Führerscheinentzug und gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe.
Wer beim Konsum von Drogen wie beispielsweise Heroin, Methadon, Ecstasy, Amphetamine usw. erwischt wird, verlieren auch dann ihre Fahrerlaubnis, wenn sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind. Denn auch in diesem Fall traut es der Gesetzgeber dem Betroffenen nicht zu, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen der MPU?

Hier liegt jetzt das Problem. Viele meiner Klienten denen der Führerschein entzogen wurde, setzten sich erst einmal mit der Strafrechtlichen Konsequenz auseinander. Es gibt ein Ermittlungsverfahren seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft, man nimmt sich einen Anwalt, und dann kommt es zu einem Gerichtsprozess der meistens in einem Strafbefehl endet. Geldstrafe und Speerfrist werden in der Regel erteilt ( Je nach Ermittlungsstand). Da es seitens der Strafbehörden zum Führerschein keine weiteren vorgaben gemacht werden, denkt der Klient das er nach Ablauf der Speerfrist und nach Bezahlung des Strafbefehls seinen Führerschein wiederbekommt. Aber das ist leider ein Irrtum. Das Gerichtsurteil wird seitens der Behörden irgendwann an die Führerscheinbehörde weitergeleitet. Es kann mehrere Monate dauern, bis spätestens zu dem Zeitpunkt, wenn Sie den Antrag auf Neu-Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen, bis Sie Bescheid bekommen ob Sie eine MPU machen müssen oder nicht. Das Problem dabei ist dann oft, dass es häufig schon zu spät ist, sich ausreichend auf die MPU vorzubereiten, und vor allem bei Abstinenznachweisen ist unnötig wichtige Zeit verloren gegangen. Anders ist es, wenn die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzieht, wenn die Straftat oder Ordnungswidrigkeit rechtskräftig ist, d.h. 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Bis sich die Führerscheinstelle wegen der MPU in diesem Fall meldet, vergehen in der Regel 1 bis 3 Monate. Dann erfahren Sie, ob Sie eine MPU machen müssen.

Und Jetzt ?

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, nehmen Sie umgehend kontakt auf mit ihrer zuständigen Führerscheinbehörde, und fragen Sie nach, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um Ihren Führerschein wiederzubekommen. Verlieren Sie nicht unnötig Zeit.  Lassen Sie sich Ihrer Führerscheinakte zeigen und machen Sie Fotos von der Akte, ( Ist erlaubt, ist Ihre Akte) und suchen Sie sich Professionelle Hilfe bei einem Verkehrspsychologen, MPU Berater. Der kann Ihnen helfen alle Fragen rund um Ihren Führerschein und der Androhenden MPU  zu beantworten. Von der Antrag Stellung Ihres Führerscheines, Abstinenznachweis, Fristen, MPU Vorbereitung.