Das MPU360Grad Konzept

MPU WEGEN DROGEN. ALLES WAS SIE WISSEN SOLLTEN!

Der Führerschein und die damit verbundene Mobilität sind für viele Menschen von sehr großer Wichtigkeit. Die Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Umständen jedoch entzogen werden, beispielsweise wenn eine Person unter Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt oder regelmäßig Drogen konsumiert.

Die Führerscheinstelle fordert in solchen Fällen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig eine “Drogen MPU“.

Wer muss zur Untersuchung?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung kann in verschiedenen Fällen angeordnet werden. So zum Beispiel, wenn Sie nach dem Konsum von Cannabis oder “harten” Drogen (Kokain, Heroin oder Amphetamin) beim Fahren erwischt wurden. In diesen Fällen wird in der Regel immer eine MPU angeordnet.

Aber auch ohne beim Fahren erwischt worden zu sein, kann eine MPU Anordnung wegen Drogenkonsum rechtens sein, etwa wenn Sie vor dem Club mit illegalen Substanzen erwischt wurden und klar ist, dass Sie diese auch konsumiert haben.

Gerade im Falle von Cannabis sollten sich Konsumenten darüber im Klaren sein, dass der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), welcher beim Konsum von Cannabis die berauschende Wirkung auslöst, auch noch Tage bis Wochen nach dem eigentlichen Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

Was passiert bei der MPU wegen Drogen?

Sie müssen in der MPU glaubhaft machen, dass Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Verkehr zu führen. Es darf keine Gefahr mehr bestehen, dass Sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug bewegen. Die MPU erfolgt meist in drei Schritten:

  1. Medizinische Untersuchung
  2. Reaktions- und Leistungstest
  3. Explorationsgespräch (Gespräch mit dem psychologischen Gutachter)

 

Medizinische Untersuchung

Im medizinischen Teil wird zunächst ein ärztliches Gutachten erstellt, ob der Betroffene körperlich geeignet ist. Es wird sowohl Wert auf typische körperliche Symptome, die durch Drogenkonsum entstehen, als auch auf die jetzigen Gewohnheiten des Betroffenen im Umgang mit Drogen gelegt.

Daneben wird ein Urin- oder Haarscreening durchgeführt, um zu überprüfen, ob in letzter Zeit Drogen eingenommen worden sind. Bei den Drogenscreenings werden übrigens nicht nur die Substanzen überprüft, mit denen der Betroffene auffällig geworden ist. Standardmäßig wird bei allen Betroffenen unter anderem auf THC, Kokain, Heroin und Amphetamine getestet.

 

Reaktions- und Leistungstests

Bei einem Test am Computer werden die Leistungsfähigkeit, Konzentration und Reaktionsvermögen getestet. Hier haben die wenigsten Teilnehmer ernste Probleme. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Untersuchte die Mindestanforderungen zum Führen eines Kfz erfüllt.

 

Psychologisches Untersuchungsgespräch

Sodann erfolgt der psychologische Teil der Begutachtung. Dieser ist gar nicht so einfach zu bestehen, wie es vielleicht den Anschein erwecken mag. Denn einfache Angaben, dass Sie ab sofort keine Drogen mehr nehmen und Sie alles bereuen, reichen gewöhnlich nicht aus.

Der Psychologe, der das Gutachten erstellt, wird ganz genau erfahren wollen, wie es zum Drogenkonsum kam, welche Motive dabei eine Rolle spielten und wie der Umgang mit Drogen in Zukunft aussehen soll. Auch auf den sozialen Hintergrund, Familienverhältnisse, mögliche Kindheitstraumata, das berufliche Umfeld, Finanzen, Hobbies etc. kann eingegangen werden, wenn einer der Bereiche in Zusammenhang mit dem Konsum der Droge gestanden hat.

Es ist sehr wichtig, dass der oder die Betroffene klar darlegen kann, dass ein Umdenken stattgefunden hat und dass eine sichtbare Veränderung zum früheren Verhalten vorliegt. Jeder Betroffene sollte sich auch damit auseinandersetzen, warum er früher Drogen konsumiert hat und wie es zu dem Fehlverhalten im Straßenverkehr kommen konnte.

Abstinenznachweise zum bestehen sind Pflicht!

Wurde der Führerschein wegen des Konsums von Drogen entzogen, so müssen Sie zusätzlich Ihre Drogenabstinenz nachweisen. Sie können durch Urin- oder Haarscreenings zeigen, dass Sie über einen gewissen Zeitraum (mindestens 6 Monate) keine Drogen mehr genommen haben.

Der Nachweis Ihrer Abstinenz ist unerlässlich für ein positives Gutachten. Abstinenznachweise können Sie bei jeder Begutachtungsstelle machen. Auch entsprechend qualifizierte Ärzte können Drogenscreenings durchführen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Person/Stelle, die die Urin- oder Haaranalyse durchführt, alle CTU-Kriterien erfüllt.

Wie lange eine Person bereits “clean” sein muss, um die MPU zu bestehen, hängt stark von ihrem vorherigen Konsumverhalten ab. Liegt eine Abhängigkeit oder eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, sollte mindestens ein Jahr Abstinenz belegt werden. Bei einer Drogengefährdung (z. B. gelegentlicher Cannabis-Konsum) reichen oft schon 6 Monate Abstinenz aus.

Solange bleiben Drogen im Körper

Klar ist, jede Art von Drogen kann nach dem Konsum im Körper nachgewiesen werden. Doch wie lange bleiben die psychoaktiven Substanzen tatsächlich in Blut, Urin oder Haaren?

Die unten genannten Angaben sind lediglich Richtwerte. Die tatsächliche Verweildauer hängt immer auch u.a. vom jeweiligen Alter und Stoffwechsel des Konsumenten, sowie der eingenommenen Dosis ab.

ALKOHOL

Blut: 10 – 12 Stunden
Urin: 3 – 5 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

AMPHETAMINE

Blut: 10 – 12 Stunden
Urin: 3 – 5 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

SCHLAFMITTEL
(Barbiturate)

Blut: 1 – 2 Stunden
Urin: 2 – 4 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

CANNABIS

Blut: ca. 2 Wochen
Urin: 7 – 30 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

KOKAIN

Blut: 1 – 2 Tage
Urin: 3 – 4 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

HEROIN

Blut: bis zu 12 Stunden
Urin: 3 – 4 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

LSD

Blut: 2 – 3 Stunden
Urin: 1 – 3 Tage
Haare: bis zu 3 Tage

MDMA

Blut: 1 – 2 Tage
Urin: 3 – 4 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

CRYSTAL METH

Blut: 24 – 36 Stunden
Urin: 3 – 6 Tage
Haare: bis zu 90 Tage

MORPHIUM

Blut: 6 – 8 Stunden
Urin: 2 – 3 Tage
Haare: bis zu 90 Tage