Das MPU360Grad Konzept
MPU VERJÄHRUNG
Ist es möglich, meine Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, ohne zu der Medizinisch-Psychologische Untersuchung anzutreten?
Wenn man zu der MPU geladen wird, heißt es, dass man schweres Verkehrsdelikt begangen und leichtsinnig den Straßenverkehr gefährdet hat. Fahrten, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erfolgen, stellen die häufigsten Gründe dar, aus welchen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet wird. Denn wen es erwischt, der ist im Normalfall zu Recht erwischt worden. Trotzdem erhalten dank der Medizinisch-Psychologische Untersuchung selbst schwere Verkehrssünder weiterhin eine Chance, dass sie ihre entzogene Fahrerlaubnis erneut erlangen. Das passiert dadurch, indem diese die Gutachter hiervon überzeugen, dass diese ihr Verhalten ändern sowie eine Straftat wie die vergangene keineswegs mehr vorkommen wird.
KANN DIE MPU VERJÄHREN?
Neben einer intensiven Vorbereitungsphase kostet die MPU insbesondere Geld. Nicht nur die Untersuchung ist mit Kosten verbunden, sondern ebenso die Vorbereitungskurse. Dazu kommt die Anspannung und Aufregung vor der Untersuchung sowie die Ungewissheit, ob diese bestanden wird und man seine Fahrerlaubnis zurückerhält. Deswegen fragen sich zahlreiche Menschen, denen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung bevorsteht: Gibt es eine Möglichkeit, diese Untersuchung irgendwie zu umgehen? Kann diese irgendwann verjähren?
Als Erstes die schlechte Nachricht: Wenn man zu der MPU geladen wurde, kann man langfristig lediglich über diesen Weg seine Fahrerlaubnis zurückerhalten. Nun die gute Nachricht: Hat bis zu 15 Jahre Zeit zu warten, ist es möglich, den Führerschein neu zu beantragen, ohne dass man zu der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung antrat.
Fünf Jahre sicher teilnehmen am Straßenverkehr sowie danach erneut zehn Jahre warten
Jedoch gibt es eine richtige Verjährungsfrist nicht, weil prinzipiell Anordnungen von der Straßenverkehrsbehörde keineswegs verjähren können. Es geht vielmehr um ein Löschen des Eintrags, der in der Akte vermerkt ist und im Anschluss keinesfalls weiterverwendet werden darf. Wenn die betreffende Person fünf Jahre lang im Straßenverkehr keine Straftat begeht, fängt eine MPU-Verjährungsfrist im sechsten Jahr an, welche zehn Jahre dauert. Ist diese Frist abgelaufen, dann kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Ein Umgehen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und die Fahrerlaubnis sofort wieder zu erhalten ist keineswegs möglich. Es gibt keinerlei rechtliche Mittel, damit man seine Fahrerlaubnis auf anderem Weg wieder erhält.
Das sollten die Wartenden vermeiden
Zu diesen Straftaten im Straßenverkehr, die der Betroffene nicht begehen sollte, gehört nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern ebenso das Fahrradfahren. Fährt man betrunken Rad, riskiert man Punkte in Flensburg. Setzt man auf die MPU-Frist, ab welcher der Eintrag in der Akte gelöscht wird, verbaut man sich seine Chance, falls man sich innerhalb der ersten fünf Jahre nach der MPU-Regelung die Verkehrsregeln nicht einhält. Bereits das Überqueren von einer Fußgängerampel, während die Ampel auf rot steht, kann bestraft werden sowie zu Problemen führen. Wenn der Betroffene innerhalb der fünf Jahre jedoch nicht auffällig ist, fängt die zehnjährige Frist an, nach welcher möglich ist, ohne MPU die Fahrerlaubnis neu zu beantragen, selbst wenn sie davor ohne einer positiven Medizinisch-Psychologischen Untersuchung keineswegs erneut ausgehändigt worden wäre.
Falls die betreffende Person innerhalb der Zeit, in der sie keinen Führerschein hat, ihre Fahrerlaubnis vorzeitig neu beantragt, verlängert sich die Wartezeit ebenso. Ob dann wirklich eine MPU vorgenommen wurde oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Bereits der bloße Antrag genügt, damit die Wartefrist verlängert wird.
Wiederholte Fahrprüfung nach Wartefrist keine Seltenheit
Wenn es möglich ist, 15 Jahre auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, dann stellen diese Fristen eine Möglichkeit dar. Problematisch dabei ist jedoch, dass beim Neubeantragen des Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörden nach 15 Jahren fordern, die Fahrprüfung erneut abzulegen. Man geht davon aus, dass die praktischen und theoretischen Kenntnisse zwischenzeitlich verlernt beziehungsweise vergessen wurden, weswegen wiederum Theorie- und Fahrstunden und eine Fahrprüfung notwendig sind.
Weil zahlreiche Menschen jedoch sowieso auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, entscheiden sich die wenigsten für die 15-jährige Wartefrist. Sie erscheinen zur MPU und hoffen, so ihren Führerschein zurückzuerhalten. Hierbei ist es wichtig, dass man sich gut auf die MPU vorbereitet, damit man die Gutachter davon überzeugen kann, dass dieses Fehlverhalten, welches zu der Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung geführt hat, keineswegs mehr vorkommen wird. Geht es bei diesem Problem, weswegen die MPU angeordnet wurde, um eine Sucht, gehört zu dem Bestehen der MPU mehr als das reine Vorbereiten.
Bei einer Drogen- oder Alkoholsucht hat der Betroffene Nachweise über eine Abstinenz, eine Therapie oder einen Entzug zu erbringen, damit er seine Fahrerlaubnis wieder erhält. Der Führerschein bleibt verwahrt und wird keineswegs erneut ausgegeben, wenn man sich in der Realität nicht bewährt.