MPU wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad oder E-Scooter?
In einer Studentenstadt wie Göttingen, aber auch in anderen Städten, gibt es gefühlt mehr Fahrräder als Menschen. An jeder Ecke steht ein E – Scooter zum Ausleihen. Daher liegt es nahe, dass Menschen in Städten besonders an Wochenenden mit dem Fahrrad oder dem E – Scooter in den Club oder auf die nächste Party fahren. An sich ist es ja vorbildlich, mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto zu fahren, besonders wenn Alkohol im Spiel ist. Was wiederum die wenigsten wissen oder beachten, dass bei einer Kontrolle durch die Polizei, bei einer Promillezahl von über 0,5 Promille der Autoführerschein in Gefahr ist. Es ist zwar eher seltener der Fall, jedoch kommt es immer wieder vor, dass Menschen Ihren Führerschein verlieren, wenn Sie mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs sind. Oft ist es so, dass Sie zum Beispiel betrunken von einer Party mach Hause fahren wollen und noch so viel Alkohol auf der Fahrt im Blut haben, dass es zum Führerscheinentzug kommt. Dann kommt es zu einer Fahrrad-Alkohol MPU.
Welche Konsequenzen hat eine Alkoholfahrt mit einem Fahrrad oder E-Scooter?
Zunächst hängt das Strafmaß an dem gemessenen Alkoholwert ab.
Wer über 0,5 Promille unterwegs war, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 – 1.500 €.
Ab 1,1 Promille
sind Sie absolut fahruntauglich und begehen eine Straftat, 3 Punkte in Flensburg, sowie eine Geldstrafe.
Ab 1,6 Promille
Entzug der Fahrerlaubnis und eine Anordnung zur MPU, sowie variable Geldstrafe nach Ermessen.
Für Fahranfänger und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt generell die 0,0 Promillegrenze!
Alkoholisiert Fahrrad fahren oder Auto, macht keinen Unterschied
Wenn Sie als Radfahrer unter Alkoholeinfluss (1,6 oder mehr Promille) aufgefallen sind, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. In diesem Fall bleiben Sie zunächst „Inhaber“ des Führerscheins. Wenn es Ihnen aber nicht gelingt, bis zu einer behördlich gesetzten Frist ein positives Gutachten in der MPU zu erhalten, muss Ihr Führerschein automatisch entzogen werden. Bis allerdings die Führerscheinbehörde Ihnen die Auflage zur MPU erteilt, hängt von der Zusammenarbeit der Behörden ab. Viele denken, dass es sich mit dem Strafbefehl, eventueller Bewährung und Geldstrafen erledigt hat, aber die Ermittlungsbehörden informieren auf jeden Fall die Führerscheinbehörde über Ihre Trunkenheitsfahrt, die dann wiederum reagieren muss. Ab 1,6 Promille wird in der Regel immer ein MPU angeordnet, diese unterscheidet sich nicht von der MPU als Autofahrer. Ob sie Ihren Führerschein behalten können, entscheidet letztlich der Ausgang der MPU. Sollten Sie die MPU nicht bestehen, wird Ihnen der Führerschein entzogen.
Die MPU
Die Aufgabe der Gutachter ist es, für die Behörde eine Prognose darüber abzugeben, ob Sie zukünftig erneut mit Alkohol im Straßenverkehr auffallen werden. Davon hängen Entzug oder Weitergewährung der Fahrerlaubnis ab. Deshalb werden Sie vor allem im verkehrspsychologischen Untersuchungsgespräch mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert, mit denen der Gutachter zu klären versucht,
ob eine intensive selbstkritische Auseinandersetzung mit den persönlichen Ursachen für Ihren Verkehrsverstoß stattgefunden hat,
zu welchen positiven Veränderungen es zwischenzeitlich in Ihren Einstellungen und in Ihrem Trinkverhalten gekommen ist und
ob diese Veränderungen mittlerweile stabil und gefestigt sind, sodass Sie den Führerschein aus behördlicher Sicht nach der MPU bedenkenlos behalten können.