MPU wegen Punkte / Straftaten
- wenn ein Fahrer über 7 aktuell eingetragene Punkte in Flensburg hat, oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße, oder
der Kraftfahrer ist (mehrfach) strafrechtlich in Erscheinung getreten oder mit solchen Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität und / oder geringe Impulskontrolle schließen lassen - für Fahrer die bereits eine Begutachtung gemacht haben, wenn eine gravierende Auffälligkeit in der Probezeit dazu kommt oder innerhalb kurzer Zeit wieder acht Punkte erreicht werden
Bei kleineren Verstößen gegen das Verkehrsrecht erhalten Sie unter Umständen Punkte in Flensburg. Maximal 7 Punkte dürfen gesammelt werden, ehe der Entzug des Führerscheins droht. Wenn Sie 5 Punkte in Flensburg erreichen, wird Ihnen die zuständige Behörde einen entsprechenden Hinweis zukommen lassen.
Gründe für Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug
Rotlichtverstöße
Wer bei Rot über die Ampel fährt, hat mit besonders harten Konsequenzen zu rechnen, selbst wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Die Behörde erklärt diese Strenge damit, dass mögliche Passanten oder Fahrradfahrer nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind und bei einer Fahrt über Rot eventuell zu Schaden kommen könnten. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis sind hier häufig auch hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen möglich, insbesondere wenn die Ampel länger als 1 Sekunde auf Rot geschaltet war.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr kann es dazu kommen, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird. Kleinere Verstöße werden in der Regel mit einem Bußgeld oder befristeten Fahrverbot geahndet. Wer mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts zu schnell fährt, dem droht ein Fahrverbot von einem Monat. Bei mehr als 70 km/h außerorts zu schnell können bis zu 3 Monate Fahrverbot die Folge sein. Achtung: Wiederholungstäter können auch mit einem dauerhaften Entzug des Führerscheins bestraft werden!
Fahrerflucht
ist einer der schwersten Delikte im Straßenverkehr und wird dementsprechend hart bestraft. Dabei handelt es sich insbesondere um die Flucht von Unfallstellen. Wie lange der Führerschein entzogen wird, hängt von der Schwere der Tat ab. Wer sich bewusst von einer Unfallstelle entfernt, obwohl bekannt war, dass Personen verletzt oder getötet wurden oder dass ein erheblicher Sachschaden entstanden ist, der kann mit einem längeren Entzug der Fahrerlaubnis und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Fahren ohne Führerschein
Kein Führerschein vorhanden – trotzdem MPU machen
Es mag zunächst widersinnig klingen, dass jemand, der gar keine Fahrerlaubnis besitzt, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung machen muss. Schließlich soll bei der MPU ja die Fahreignung festgestellt und überprüft werden.
- Dennoch kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU auch dann anordnen, wenn jemand ohne Führerschein ein Kfz fährt und damit klar gegen die in § 4 Absatz (1) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) definierte Erlaubnispflicht verstößt:
“Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.”
Eine MPU wird also trotz oder gerade aufgrund einer fehlenden Fahrerlaubnis angeordnet, weil beim Fahren ohne Führerschein Zweifel daran aufkommen, ob der Betroffene die Verkehrsregeln überhaupt versteht oder sie eben absichtlich ignoriert und somit auch andere Verkehrsteilnehmer wissentlich gefährdet.
Wenn jemand keine Fahrerlaubnis hat, dann weil:
- er sie nicht oder noch nicht erworben hat.
- sie ihm aus entsprechenden Gründen entzogen wurde.