Cannabis und MPU
Wann muss ich nach einem Cannabis-Vorfall wirklich zur MPU?

„Ich wurde mit Cannabis am Steuer erwischt. Muss ich jetzt automatisch zur MPU?“
Diese Frage bekommen wir immer wieder.
Seit der Änderung des Cannabisrechts findet man dazu im Internet sehr unterschiedliche Aussagen. Einige Informationen stammen noch aus der alten Rechtslage und passen heute nicht mehr.
Deshalb zuerst das Wichtigste:
Ein Cannabis-Vorfall bedeutet nicht automatisch, dass Sie zur MPU müssen.
Was bedeuten 3,5 ng THC?
Für THC gilt im Straßenverkehr grundsätzlich ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum.
Wichtig ist aber die Unterscheidung:
Der THC-Grenzwert betrifft zunächst die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss.
Die Frage, ob zusätzlich eine MPU angeordnet wird, ist davon zu unterscheiden.
Für Cannabis enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung inzwischen mit § 13a FeV eine eigene Regelung.
Wann kann eine Cannabis-MPU angeordnet werden?
Eine MPU kann beispielsweise bei bestimmten Fällen von Cannabismissbrauch, bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss oder zur Klärung nach früheren entsprechenden Fahrerlaubnismaßnahmen relevant werden.
Deshalb sollte nicht nur auf einen THC-Wert geschaut werden.
Entscheidend ist der gesamte Fall.
Gab es bereits frühere Auffälligkeiten? Wie sah der Konsum aus? Was steht in der Fahrerlaubnisakte? Was genau möchte die Behörde geklärt haben?
Muss ich für eine Cannabis-MPU abstinent sein?
Auch hier gibt es keine sinnvolle Antwort nach dem Motto:
„Cannabis-MPU = immer zwölf Monate Abstinenz.“